Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit sind feste Bestandteile unseres unternehmerischen Handels. Und wir freuen uns jedesmal, wenn wir auf Interessenten und Kunden mit gleicher wertkonservativer Einstellung treffen.
Doch manchmal schleichen sich auch schon einmal Menschen mit einer deutlich weniger soliden - eher freizügigen - diesbezüglichen Einstellung ein.
Um von vornherein "klare Kante" zu signalisieren und unnötigen Diskussionen vorzubeugen, haben wir hier nachfolgend unsere Bedingungen für eine beiderseitig, gedeihliche Kooperation dargelegt.
Wir wünschen gute Unterhaltung, Klarheit und bei Akzeptanz unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne den Kontakt mit Ihnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. ALLGEMEINES
Unsere AGB gelten bei Auftragserteilung als anerkannt. Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klausen davon nicht berührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die AGB gelten ab 01.01.2008. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen ausschließlich zwischen Agentur BALZEN! (nachfolgend Agentur genannt ) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
2. AUFTRAG
2.1 Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Dies gilt auch für den Einsatz elektronischer Geräte ( PC, Fax, Mobilgeräte, usw. ) Die darin übermittelten Inhalte begründen eine rechtswirksame Willenserklärung und sind bindend für den Auftraggeber.
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Die AGB liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufgehoben. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Alle Urheberrechte an der Dienstleistung und den erstellten Werken verbleiben bei der Agentur.
3.2. Jeder an die Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werksleistungen gerichtet ist.
Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die Entwürfe, Werkszeichnungen und sonstigen Werke von der Agentur als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
3.3. Nur für den ausgewählten Entwurf überträgt die Agentur die vereinbarten Nutzungsrechte dem Auftraggeber. Die anderen Entwürfe dürfen vom Auftraggeber weder verwendet noch weitergegeben werden und bleiben Eigentum der Agentur.
Für diese Entwürfe gilt: Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
Die Folgeschäden für die Agentur sind daraus allerdings noch nicht geregelt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.5. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Agentur.
3.6. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber in deutlicher Form genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die Agentur 100 % der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
3.7. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für fremde Vorlagen, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die Agentur keine Haftung.
4. VERGÜTUNG
4.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 8 Tagen nach Rechnungsstellung.
Bei neuen geschäftlichen Verbindungen oder sehr hohen Rechnungssummen kann Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 60 % verlangt werden. Voraus- oder Abschlagszahlungen werden gleich in das Projekt investiert.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Euro, ohne Abzug, auf eines der Konten der Agentur zu erfolgen.
4.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.3. Versandkosten sind nicht enthalten und werden extra berechnet.
4.4. Bei Angebotserstellung nicht absehbare Mehrarbeit durch fehlerhafte Angaben oder aufgrund überdurchschnittlich vieler Änderungswünsche werden nach Stundenlohn berechnet. Als überdurchschnittlich gilt die Überschreitung der im aktuellsten Angebot vereinbarten Anzahl an Entwürfen.
4.5. Im Falle des Zahlungsverzugs oder wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage steht, ist die Agentur berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. Für geleistete Dienstleistungen gilt in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Agentur. Der Agentur bleibt es vorbehalten, auch den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Agentur Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beträgt dieser mindestens 30 % des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Gerät der Käufer in Verzug, so wird die Agentur, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank berechnen. Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn WW eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Wechsel und Schecks werden unter üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der Auftraggeber.
4.6. Zur Zahlung verpflichtet ist der Auftraggeber sowie gesamtschuldnerisch derjenige, der den Auftrag in fremden Namen, mündlich, schriftlich, unterschriftlich oder durch konkludentes Handeln erteilt.
4.7. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen, erstellten Werke und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.8. Werden die Entwürfe in größeren Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Agentur berechtigt, nachtäglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und derursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Ein größerer Umfang besteht, wenn die im aktuellsten Angebot vereinbarte Anzahl an Entwürfen überschritten ist.
5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
5.1. Rücksendungen von Waren werden erst nach vorheriger Prüfung und schriftlicher Zustimmung durch uns, der Agentur, anerkannt. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung werden nicht angenommen.
5.2. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen sowie die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
5.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien oder Werke, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, Reisekosten und Spesen ebenso.
6. LIEFERUNG, FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME
6.1. Alle Lieferungen werden schnellstmöglich durchgeführt. Erfolgt eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann Der Auftraggeber der Agentur nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von vier Wochen setzen, mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete.
Die Agentur ist an vereinbarte Lieferzeiten nur dann gebunden, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Pflichten (wie z. B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung bereitzustellender Unterlagen) nachgekommen ist.
6.2. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen, soweit der Agentur für die eintretende Verzögerung grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Wahl des Lieferweges und des geeigneten Verpackungsmaterials steht im Ermessen der Agentur, falls der Auftraggeber der Agentur hierzu keine eindeutigen Vorgaben macht und dieser der Agentur bei Auftragserteilung schriftlich vorgelegen haben.
6.3. Die Agentur ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Der Auftraggeber hat hierfür den anteiligen Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn für den gesamten Auftragsumfang nur ein Gesamtpreis angegeben wurde.
6.4. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Das Eigentumsrecht an dem gelieferten Werk oder der Dienstleistung bleibt bei der Agentur bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreise und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten. Beim Zugriff Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Agentur hinweisen und die Agentur unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind der Agentur unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt.
Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen anderer Abnehmer gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an die Agentur abgetreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.
7.2. Die Originale (z. B. Illustrationen, Skribble, Prototypen des vereinbarten Werkes) verbleiben grundsätzlich bei der Agentur.
7.3. Entwürfe und Konzepte sind geistiges Eigentum der Agentur und dürfen nicht unautorisiert an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt auch für jedwede Nutzung außerhalb der bei Auftragsvergabe getroffenen Vereinbarung.
8. DIGITALE DATEN
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten. Die Regelungen über Eigentumsverbleib und Nutzungsrechte bleiben davon unberührt.
9. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
9.1. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
9.2. Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur zehn bis zwanzig einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Ebenso steht der Agentur das Recht zu, mit dem Namen oder Logo des Auftraggebers und dem damit jeweils verbundenen Projekten Eigenwerbung zu betreiben.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11. HAFTUNG
11.1. Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt. In jedem Fall wird jedoch die Haftung beschränkt auf den vereinbarten Auftrag und der damit verbundenen Kostenaufstellung.
11.2. Die Agentur haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WW nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
11.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.4. Sofern die Agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
11.5. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Zudem hat dieser die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung zu tragen.
11.6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung und der weiterführenden Verarbeitung oder Einsetzung. Für die Agentur entfällt hierbei jede Haftung.
11.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit eines in Auftrag gegebenen Werkes übernimmt die Agentur keine Haftung.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Erfüllungsort der Sitz der Agentur.
12.2. Gerichtsstand ist Aurich.
12.3. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten auf die innerhalb der Agentur geeignete und gebräuchliche Art und Weise gespeichert und automatisch verarbeitet werden.